Zahn-Bleaching – Erklärung der EU
Cavex BiteWhite
Der Rat der EU hat eine offizielle Aussage zu Kosmetikprodukten gemacht. Der Anhang III zur Kosmetischen Direktive 76/768/EEC wird angepasst und alle Mitgliedsstaaten haben sie vor dem 30.10.2012 anzuwenden. Kernpunkt der Veröffentlichung für die Dentalindustrie ist:
Produkte für die Zahnaufhellung bzw. Bleichung, die >0,1% Hydrogen Peroxyd enthalten, dürfen nur an Zahnärzte verkauft werden.
Anwendung für jeden Anwendungszyklus, jede Erstverwendung durch den Zahnarzt oder die Anwendung unter seiner Aufsicht, nur wenn angemessene Sicherheit garantiert ist.
Das Produkt darf an den Patienten übergeben werden, um einen Anwendungszyklus zu vollenden.
Es darf nicht an Patienten unter 18 Jahren angewendet werden.
Das heißt, dass die anfängliche Registrierung von Cavex Bite&White als Kosmetikum korrekt war und dass Cavex Bite&White weiterhin in voller Übereinstimmung mit der neuen Gesetzgebung ist.